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EU Safety Gate · Report-2011-002

Afrin's · Henna Haarfärbemittel „Afrin’s Supreme Red Henna“

Das Produkt birgt ein chemisches Risiko, weil es 1,9 % des Oxidationshaarfärbemittels 2-Nitro-p-phenylendiamin enthält, das bei der Herstellung und Verarbeitung von Haarfärbemitteln gemäß der Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG verboten ist.

Veröffentlicht
14. Januar 2011
Meldende Behörde
Germany
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige. Maßnahmenkategorie: Freiwilliger Rückzug vom Markt.. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
0021/11
Modell
EXP DT.: Sep 2012, GER-10, MFG.DT.: Oct. 2009
Kategorie
Kosmetika
Risikoart
Chemikalie
Ursprungsland
India

Henna Haarfärbemittel. Blau/grün bedruckte Kartons mit einem Bild einer Frau mit Papierbeuteln, die jeweils einen versiegelten Aluminiumfolienbeutel enthalten, der einen weiteren Aluminiumfolienbeutel und -pulver umschließt.