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EU Safety Gate · Report-2010-8

Baby Peek a Boo · Puppe mit Zubehör

Das Produkt birgt die Gefahr des Erstickens, weil die Klapperpuppe leicht brechen und verschlucken kann. Das Produkt entspricht nicht der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71.

Veröffentlicht
26. Februar 2010
Meldende Behörde
Spain
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige. Maßnahmenkategorie: Von den Behörden angeordnete Rücknahme vom Markt.. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
0338/10
Modell
Item 91903, REF: 10950038;
Kategorie
Spielzeug
Risikoart
Ersticken
Ursprungsland
People's Republic of China

36 cm hoch, blauäugige Puppe in einem rosa Anzug und Kappe gekleidet, mit einem Töpfchen und anderem Zubehör (Rassel und Flasche). Die Verpackung ist ein Karton mit transparenter Vorderseite, durch den das Spielzeug gesehen werden kann. Die Seiten und die Rückseite der Box haben Bilder von einem kleinen Mädchen, das mit der Puppe spielt und folgende Aussage: „Baby guckt einen Boo“. Es gibt auch ein Bild eines Teddybären.