EU Safety Gate · Report-2006-46
Dreirad
— während der Spannungsprüfung die Abdeckung hervorstehender, mit einer Kraft von 60 N + 2 N gelöster Teile, die die metallischen Lenkerrohre offenbaren, obwohl Teile, die auf eine Gefahr für ein Kind hindeuten, bedeckt bleiben müssen; — das Erzeugnis nicht der Anforderung entspricht, dass ein Spielzeug, dessen Zweck es ist, das Gewicht eines Kindes zu tragen, so konstruiert sein muss, dass ein Kind keine Körperteile zwischen den beweglichen Teilen einfügen kann und eine gewisse Lücke zwischen den beweglichen Teilen bestehen sollte; — das Produkt nicht der Anforderung entspricht, dass Dreiräder, die zum Schieben griffig sind, so konstruiert sein müssen, dass der Fuß des Kindes nicht zwischen den Pedalen verklemmt werden kann; — während der Zugprüfung eine Feder, die vollständig in den vom Dreirad gelösten Kleinteilzylinder passt; — Obwohl ein Spielzeug, dessen Zweck es ist, das Gewicht eines Kindes zu tragen, mit Gebrauchsanweisungen und den erforderlichen Sicherheitswarnungen verkauft werden muss, fehlen diese Angaben. Dieses Produkt birgt ein ernsthaftes Verletzungs- und Erstickungsrisiko aufgrund der folgenden Nichteinhaltung der einschlägigen Norm: Dieses Spielzeug entspricht nicht der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.
- Veröffentlicht
- 24. November 2006
- Meldende Behörde
- Lithuania
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige. Maßnahmenkategorie: Von der Behörde angeordnetes Verkaufsverbot und Rücknahme vom Markt. . Datum des Inkrafttretens: Unbekannt
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- 0760/06
- Modell
- SUC2206-2
Einordnung
- Kategorie
- Spielzeug
- Risikoart
- Ersticken, Verletzungen
- Ursprungsland
- People's Republic of China
