EU Safety Gate · Report-2008-37
MIRRA LUX · Nagellack: 1) Mirra lux Nagelpolitik 09, 2) Mirra lux Nagelpolitik 19.
Die Produkte stellen ein chemisches Risiko dar, da „Mirra lux 09“ 6,24 % und „Mirra lux 19“ 6,17 Gewichtsprozent Dibutylphthalat (DBP) enthält, was in Kosmetika gemäß der Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG verboten ist. Dibutylphthalat kann das ungeborene Kind schädigen und zu einem möglichen Risiko einer eingeschränkten Fertilität führen. Phthalate wirken sich negativ auf die Entwicklung von Fortpflanzungsorganen aus.
- Veröffentlicht
- 19. September 2008
- Meldende Behörde
- Estonia
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige. Maßnahmenkategorie: Von den Behörden angeordnete Rücknahme vom Markt. . Datum des Inkrafttretens: Unbekannt
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- 1039/08
- Modell
- Mirra lux nail-polish 09 (25/05/2006-001); Mirra lux nail-polish 19 (30/05/2006-002).
Einordnung
- Kategorie
- Kosmetika
- Risikoart
- Chemikalie
- Ursprungsland
- Türkiye
Produktbeschreibung
Nagellack in Glasflasche. Ungefähre Größe der Flasche: 20 x 70 mm.
