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EU Safety Gate · Report-2008-37

MIRRA LUX · Nagellack: 1) Mirra lux Nagelpolitik 09, 2) Mirra lux Nagelpolitik 19.

Die Produkte stellen ein chemisches Risiko dar, da „Mirra lux 09“ 6,24 % und „Mirra lux 19“ 6,17 Gewichtsprozent Dibutylphthalat (DBP) enthält, was in Kosmetika gemäß der Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG verboten ist. Dibutylphthalat kann das ungeborene Kind schädigen und zu einem möglichen Risiko einer eingeschränkten Fertilität führen. Phthalate wirken sich negativ auf die Entwicklung von Fortpflanzungsorganen aus.

Veröffentlicht
19. September 2008
Meldende Behörde
Estonia
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige. Maßnahmenkategorie: Von den Behörden angeordnete Rücknahme vom Markt. . Datum des Inkrafttretens: Unbekannt

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
1039/08
Modell
Mirra lux nail-polish 09 (25/05/2006-001); Mirra lux nail-polish 19 (30/05/2006-002).
Kategorie
Kosmetika
Risikoart
Chemikalie
Ursprungsland
Türkiye

Nagellack in Glasflasche. Ungefähre Größe der Flasche: 20 x 70 mm.