EU Safety Gate · Report-2008-41
Benign Girl · Spielzeug-Handy – Super Telefon
Das Produkt birgt die Gefahr von Hörschäden, weil es Schall mit einer gewichteten Schalldruckemission von 87,9 dB erzeugt, die den zulässigen Grenzwert von 80 dB übersteigt. Das Produkt entspricht nicht der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71.
- Veröffentlicht
- 17. Oktober 2008
- Meldende Behörde
- Slovakia
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige. Maßnahmenkategorie: Freiwilliger Rücktritt des Händlers vom Markt. . Datum des Inkrafttretens: Unbekannt
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- 1136/08
- Modell
- EAN: 5906722061242
- Prüfziffer-validierte Barcodes
- 5906722061242
Einordnung
- Kategorie
- Spielzeug
- Risikoart
- Gehörschaden
- Ursprungsland
- People's Republic of China
Produktbeschreibung
Kinder-Spielzeug-Handy, betrieben mit 2 Tasten Batterien von 1,5V, ausgestattet mit einer Schnur, um es um den Hals eines Kindes zu hängen. Die Vorderseite des Telefons hat ein Cover mit einem Bild einer Puppe mit der Aufschrift „Schönheit“. Das Produkt ist in einer Blisterpackung mit der Aufschrift „Benign Girl Super Telephone“ und einem Barcode-Etikett auf der Rückseite mit der Aufschrift „TELEFON KOMORKOWY“ verpackt.
