EU Safety Gate · Report-2024-8
Gummihammer
Das Produkt weist eine übermäßige Konzentration polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) auf (gemessener Wert bis 36 mg/kg). PAKs können Krebs verursachen und sind auch mutagen und toxisch für die Fortpflanzung. Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.
- Veröffentlicht
- 23. Februar 2024
- Meldende Behörde
- Germany
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: 24/01/2024 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Einstellung des Verkaufs. Datum des Inkrafttretens: 24/01/2024
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- A11/00024/24
- Prüfziffer-validierte Barcodes
- 8719202585056
Einordnung
- Kategorie
- Handwerkzeuge
- Risikoart
- Chemikalie
- Ursprungsland
- People's Republic of China
Produktbeschreibung
Gummihammer mit Griff und Kopf aus schwarzem Gummi und Schaft aus glänzendem Silbermetall
