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EU Safety Gate · Report-2023-3

AnDum · Particle Filtering Half Masks

Die Gesamtfiltrationskapazität der Maske ist unzureichend. Folglich erfüllt das Produkt die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nicht; daher, auch wenn es mit anderen empfohlenen Maßnahmen kombiniert wird, kann es nicht richtig schützen. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung noch der europäischen Norm EN 149.

Veröffentlicht
20. Januar 2023
Meldende Behörde
Luxembourg
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 07/11/2022 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern. Datum des Inkrafttretens: 07/11/2022 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: 07/11/2022

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/00140/23
Modell
AD-1001
Charge
2021 0110
Prüfziffer-validierte Barcodes
4250577725707
Kategorie
Schutzausrüstung
Risikoart
Gesundheitsrisiken/Sonstige
Ursprungsland
People's Republic of China

Weiße Partikelfiltermaske mit FFP2 gekennzeichnet und mit der CE-Kennzeichnung aufgedruckt.