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EU Safety Gate · Report-2022-6

Mazda · Mazda 5 (CR)

Der Airbag-Deaktivierungsschalter für den Beifahrer wurde möglicherweise nicht ordnungsgemäß konfiguriert. Im Falle eines Seitenaufpralls kann der Airbag nicht eingesetzt werden, was das Verletzungsrisiko erhöht. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, die für diese Fahrzeuge bestimmt sind.

Veröffentlicht
11. Februar 2022
Meldende Behörde
France
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller. Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern. Datum des Inkrafttretens: 10/12/2021

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/00253/22
Modell
e13*2001/116*0156*03 e13*2001/116*0156*02 e13*2001/116*0156*01 e13*2001/116*0156*00 , e13*2001/116*0156*08 e13*2001/116*0156*07 e13*2001/116*0156*06 e13*2001/116*0156*05 e13*2001/116*0156*04
Kategorie
Kraftfahrzeuge
Risikoart
Verletzungen
Ursprungsland
Japan

Mazda 5 Fahrzeuge, die mit einem Deaktivierungsschalter für den Beifahrerairbag ausgestattet sind.