EU Safety Gate · Report-2022-6
Mazda · Mazda 5 (CR)
Der Airbag-Deaktivierungsschalter für den Beifahrer wurde möglicherweise nicht ordnungsgemäß konfiguriert. Im Falle eines Seitenaufpralls kann der Airbag nicht eingesetzt werden, was das Verletzungsrisiko erhöht. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, die für diese Fahrzeuge bestimmt sind.
- Veröffentlicht
- 11. Februar 2022
- Meldende Behörde
- France
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller. Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern. Datum des Inkrafttretens: 10/12/2021
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- A12/00253/22
- Modell
- e13*2001/116*0156*03 e13*2001/116*0156*02 e13*2001/116*0156*01 e13*2001/116*0156*00 , e13*2001/116*0156*08 e13*2001/116*0156*07 e13*2001/116*0156*06 e13*2001/116*0156*05 e13*2001/116*0156*04
Einordnung
- Kategorie
- Kraftfahrzeuge
- Risikoart
- Verletzungen
- Ursprungsland
- Japan
Produktbeschreibung
Mazda 5 Fahrzeuge, die mit einem Deaktivierungsschalter für den Beifahrerairbag ausgestattet sind.
