EU Safety Gate · Report-2024-7
NEV BABYKOMP
Die Stärke des Baby-Walkers ist unzureichend und es gibt keinen angemessenen Schutz vor Stürzen in Treppen. Infolgedessen kann das Produkt während des Gebrauchs eine Treppe zusammenbrechen oder herunterfallen, was zu Verletzungen führt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie noch der europäischen Norm EN 1273.
- Veröffentlicht
- 16. Februar 2024
- Meldende Behörde
- Hungary
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Distributor. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: 14/07/2023 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Distributor. Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern. Datum des Inkrafttretens: 14/07/2023
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- A12/00279/24
- Modell
- 2023010425
Einordnung
- Kategorie
- Babyartikel und Bedarf für Kinder
- Risikoart
- Verletzungen
- Ursprungsland
- Nicht veröffentlicht
Produktbeschreibung
Hellblauer, Kunststoff-Baby-Walker mit grauem Rahmen und grauem Sitz, ausgestattet mit einem faltbaren und musikalischen Spielzeug. Der Kinderwagen hat keine Bremse.
