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EU Safety Gate · Report-2024-7

NEV BABYKOMP

Die Stärke des Baby-Walkers ist unzureichend und es gibt keinen angemessenen Schutz vor Stürzen in Treppen. Infolgedessen kann das Produkt während des Gebrauchs eine Treppe zusammenbrechen oder herunterfallen, was zu Verletzungen führt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie noch der europäischen Norm EN 1273.

Veröffentlicht
16. Februar 2024
Meldende Behörde
Hungary
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Distributor. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: 14/07/2023 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Distributor. Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern. Datum des Inkrafttretens: 14/07/2023

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/00279/24
Modell
2023010425
Kategorie
Babyartikel und Bedarf für Kinder
Risikoart
Verletzungen
Ursprungsland
Nicht veröffentlicht

Hellblauer, Kunststoff-Baby-Walker mit grauem Rahmen und grauem Sitz, ausgestattet mit einem faltbaren und musikalischen Spielzeug. Der Kinderwagen hat keine Bremse.