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EU Safety Gate · Report-2021-10

Shenzhen Medical Equipment · Partikelfiltermaske

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (gemessene Werte bis 90 %). Folglich kann eine übermäßige Menge an Partikeln oder Mikroorganismen die Maske passieren, was das Infektionsrisiko erhöht, wenn nicht mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen kombiniert. Aufgrund der Kennzeichnung kann die Maske in Bereichen getragen werden, in denen gefährliche Stoffe verwendet werden, oder während Asbesttätigkeiten; da die Maske keinen ausreichenden Schutz bietet, könnte dies zu einer Asbestose mit tödlichen Folgen führen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Veröffentlicht
12. März 2021
Meldende Behörde
Germany
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 20/01/2021 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern. Datum des Inkrafttretens: 10/02/2021

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/00327/21
Charge
202006054520
Kategorie
Schutzausrüstung
Risikoart
Gesundheitsrisiken/Sonstige
Ursprungsland
People's Republic of China

70 Masken in einem Karton, als 10-Pack in Kunststoffverpackung.