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EU Safety Gate · Report-2022-17

Alsace Protection · Partikelfiltermaske

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (gemessene Werte: so niedrig wie 83 Prozent. Folglich erfüllt das Produkt die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nicht; daher, auch wenn es mit anderen empfohlenen Maßnahmen kombiniert wird, kann es nicht richtig schützen. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA) noch der europäischen Norm EN 149.

Veröffentlicht
29. April 2022
Meldende Behörde
France
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller. Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern. Datum des Inkrafttretens: 18/03/2022

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/00631/22
Modell
AP-1601
Charge
01/2021/00026FFP201/2021/00034FFP202/2021/00012FFP202/2021/00038FFP203/2021/00014FFP203/2021/00042FFP204/2021/00026FFP204/2021/00054FFP208/2021/00033FFP208/2021/00064FFP2
Kategorie
Schutzausrüstung
Risikoart
Gesundheitsrisiken/Sonstige
Ursprungsland
France

Gemusterte Atemschutz-Halbgesichtsmaske mit dem Claim FFP2, mit schwarzen Schnüren. Produkt online verkauft.