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EU Safety Gate · Report-2020-20

Partikelfiltermaske

Das Produkt trägt eine CE-Kennzeichnung, ist jedoch nicht von einer zuständigen Stelle als Schutzausrüstung zertifiziert. Zusätzlich ist die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials unzureichend (gemessener Wert ≤ 68,5 %). Folglich kann eine übermäßige Menge an Partikeln oder Mikroorganismen die Maske passieren, was das Infektionsrisiko erhöht, wenn nicht mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen kombiniert. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung.

Veröffentlicht
15. Mai 2020
Meldende Behörde
Luxembourg
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige. Maßnahmenkategorie: Zerstörung des Produkts. Datum des Inkrafttretens: 08/05/2020

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/00742/20
Modell
YK01 FFP2
Kategorie
Schutzausrüstung
Risikoart
Gesundheitsrisiken/Sonstige
Ursprungsland
People's Republic of China

Gefaltete Atemschutz-Halbgesichtsfiltermaske der Kategorie FFP2 (EN 149), mit Nasenclip und elastischen Bändern, um sie hinter den Ohren zu sichern.