EU Safety Gate · Report-2020-20
Partikelfiltermaske
Das Produkt trägt eine CE-Kennzeichnung, ist jedoch nicht von einer zuständigen Stelle als Schutzausrüstung zertifiziert. Zusätzlich ist die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials unzureichend (gemessener Wert ≤ 68,5 %). Folglich kann eine übermäßige Menge an Partikeln oder Mikroorganismen die Maske passieren, was das Infektionsrisiko erhöht, wenn nicht mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen kombiniert. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung.
- Veröffentlicht
- 15. Mai 2020
- Meldende Behörde
- Luxembourg
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige. Maßnahmenkategorie: Zerstörung des Produkts. Datum des Inkrafttretens: 08/05/2020
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- A12/00742/20
- Modell
- YK01 FFP2
Einordnung
- Kategorie
- Schutzausrüstung
- Risikoart
- Gesundheitsrisiken/Sonstige
- Ursprungsland
- People's Republic of China
Produktbeschreibung
Gefaltete Atemschutz-Halbgesichtsfiltermaske der Kategorie FFP2 (EN 149), mit Nasenclip und elastischen Bändern, um sie hinter den Ohren zu sichern.
