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EU Safety Gate · Report-2021-29

Plüschspielzeug

Kleinteile (Augen und Saugnapf) können leicht vom Spielzeug gelöst werden. Ein kleines Kind kann das freistehende Element in den Mund legen und darauf ersticken. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.

Veröffentlicht
23. Juli 2021
Meldende Behörde
Luxembourg
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 01/06/2021

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/01097/21
Kategorie
Spielzeug
Risikoart
Ersticken
Ursprungsland
People's Republic of China

Plüsch-Spielzeug Bär mit rosa oder rotem Schal und Saugnapf.