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EU Safety Gate · Report-2020-37

Air Horn

Der Schalldruckpegel ist zu hoch (Messwert bis: 131,2 dB). Dies könnte zum teilweisen Hörverlust führen, wenn das Produkt verwendet wird. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.

Veröffentlicht
11. September 2020
Meldende Behörde
Austria
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Einstellung des Verkaufs. Datum des Inkrafttretens: 20/08/2020

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/01228/20
Modell
CX-007
Prüfziffer-validierte Barcodes
4029069676908
Kategorie
Spielzeug
Risikoart
Gehörschaden
Ursprungsland
People's Republic of China

Lufthorn bestehend aus einem Horn, das an eine Pumpe geschraubt werden soll.