EU Safety Gate · Report-2021-37
Knautschbär mit LED
Ein kleiner Teil (Kunststoffbogen) kann leicht vom Spielzeug abgelöst werden. Ein kleines Kind kann es in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.
- Veröffentlicht
- 17. September 2021
- Meldende Behörde
- Germany
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige. Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern. Datum des Inkrafttretens: 31/08/2021 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 13/08/2021 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 31/08/2021
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- A12/01291/21
- Modell
- Quetschspielzeug, Knautschspielzeug
- Prüfziffer-validierte Barcodes
- 4058411009392
Einordnung
- Kategorie
- Spielzeug
- Risikoart
- Ersticken
- Ursprungsland
- Germany
Produktbeschreibung
Quetschbarer orangefarbener Bär mit LED und einem gelben Bogen. Es hat schwarze Augen und Nase gedruckt. Es ist ca. 8 cm groß. Das Produkt wird auch online verkauft.
