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EU Safety Gate · Report-2024-22

Moths Killer

Das Produkt ist aufgrund seines Aussehens für Kinder attraktiv und kann auch von sehbehinderten Personen mit Lebensmitteln verwechselt werden. Die Produktverpackung ist weder mit einer kindersicheren Befestigung noch mit einer taktilen Gefahrenwarnung ausgestattet. Dem Anwender fehlen daher die notwendigen Informationen über die Gefahren, wenn das Produkt mit der Haut in Berührung kommt oder wenn es eingenommen wird. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP).

Veröffentlicht
31. Mai 2024
Meldende Behörde
Czechia
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Hersteller. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 09/02/2024

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/01412/24
Kategorie
Chemische Produkte
Risikoart
Chemikalie
Ursprungsland
Czechia

Produkt in Form von Granulaten, die als Köder beworben werden, um Motten, Ringwürmer und Bohrer zu töten. Das Produkt wird als Paste, aus Pflanzen hergestellter Teig und als natürliches, nicht biozides Produkt beworben. Produkt online verkauft.