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EU Safety Gate · Report-2021-47

Dust Mask Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2

Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (gemessene Werte: so niedrig wie 81 Prozent. Folglich erfüllt das Produkt die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nicht; daher, auch wenn es mit anderen empfohlenen Maßnahmen kombiniert wird, kann es nicht richtig schützen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Veröffentlicht
26. November 2021
Meldende Behörde
Germany
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt. Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Importeur. Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt. Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Importeur. Maßnahmenkategorie: Einstellung des Verkaufs. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/01596/21
Modell
FFP2 Dust Mask
Charge
25.02.2021
Kategorie
Schutzausrüstung
Risikoart
Gesundheitsrisiken/Sonstige
Ursprungsland
People's Republic of China

5 schwarze Atemschutzmasken mit den Ansprüchen von FFP2 und einer seitlichen CE-Kennzeichnung.