EU Safety Gate · Report-2023-30
Bébikomp
Die Stärke des Baby-Walkers ist unzureichend und es gibt keinen angemessenen Schutz vor Stürzen von Treppen. Dies kann zu Verletzungen für ein Kind führen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie noch der europäischen Norm EN 1273.
- Veröffentlicht
- 28. Juli 2023
- Meldende Behörde
- Hungary
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Distributor. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 30/05/2023 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Distributor. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: 30/05/2023 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Distributor. Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern. Datum des Inkrafttretens: 30/05/2023
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- A12/01736/23
Einordnung
- Kategorie
- Babyartikel und Bedarf für Kinder
- Risikoart
- Verletzungen
- Ursprungsland
- Nicht veröffentlicht
Produktbeschreibung
Rosa faltbarer Baby-Walker ohne Bremsen, mit einem höhenverstellbaren Sitz, einer musikalischen Spielkonsole und mit einem Marienkäfer darauf abgebildet.
