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EU Safety Gate · Report-2021-51

EN MeD+ · Filtrierende atemschutzmaske FFP2 NR

Die Partikel-/Filterretention des Materials ist unzureichend (gemessene Werte: so niedrig wie 45 %. Darüber hinaus können Schweißpunkte, die Löcher in der Maske erzeugen, auseinanderreißen, und Ohrgurte können leicht brechen. Folglich erfüllt das Produkt die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nicht; so kann es auch in Kombination mit anderen empfohlenen Maßnahmen nicht richtig schützen. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der europäischen Norm EN 149.

Veröffentlicht
24. Dezember 2021
Meldende Behörde
Belgium
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Importeur. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/01835/21
Modell
712000000
Charge
20210218
Prüfziffer-validierte Barcodes
8682431030195
Kategorie
Schutzausrüstung
Risikoart
Gesundheitsrisiken/Sonstige
Ursprungsland
Türkiye

Weiße Partikelfiltermaske, gekennzeichnet mit FFP2 und mit der CE-Kennzeichnung auf der Seite.