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EU Safety Gate · Report-2023-41

Artleya · Spielteig

Das Produkt kann leicht brechen, was zu kleinen Teilen führt. Ein kleines Kind kann sie in den Mund legen und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.

Veröffentlicht
13. Oktober 2023
Meldende Behörde
Malta
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Hersteller. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: 24/08/2023 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: 24/08/2023

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/02434/23
Kategorie
Spielzeug
Risikoart
Ersticken
Ursprungsland
Malta

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