EU Safety Gate · Report-2023-41
R · Flail-type cutting attachment with 2 chains
Die Ketten sind ungeschützt und können während des Gebrauchs brechen. Ein Benutzer könnte von solchen zerbrochenen Teilen getroffen werden und Verletzungen erleiden. Das Produkt erfüllt weder die Anforderungen der Maschinenrichtlinie noch die Anforderungen des Beschlusses 2012/32/EU der Kommission über das Verbot des Inverkehrbringens von Schlegelschneidgeräten für tragbare Handschneider.
- Veröffentlicht
- 13. Oktober 2023
- Meldende Behörde
- Hungary
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Distributor. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: 20/02/2023 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Distributor. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 20/02/2023 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Distributor. Maßnahmenkategorie: Zerstörung des Produkts. Datum des Inkrafttretens: 20/02/2023
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- A12/02469/23
Einordnung
- Kategorie
- Maschinen
- Risikoart
- Verletzungen
- Ursprungsland
- Nicht veröffentlicht
Produktbeschreibung
Schlegel-Schneidaufsatz mit 2 Ketten für tragbare Handbürstenschneider.
