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EU Safety Gate · Report-2024-42

Laser pointer in the shape of a bomb

Der Laserstrahl ist zu stark. Die direkte Betrachtung des Laserstrahls kann zu einer Beschädigung des Sehvermögens führen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 60825-1.

Veröffentlicht
18. Oktober 2024
Meldende Behörde
Slovakia
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den Risiken. Datum des Inkrafttretens: 19/08/2024 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Einstellung des Verkaufs. Datum des Inkrafttretens: 19/08/2024 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: 19/08/2024

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/02918/24
Modell
U13
Kategorie
Laserpointer
Risikoart
Sehschaden
Ursprungsland
People's Republic of China

Laserpointer in Form einer Bombe, der eine Änderung der Beleuchtungsmodi beinhaltet. Angetrieben durch drei Knopf-Lithium-Batterien. Das Produkt selbst hat keine Kennzeichnung oder Gebrauchsanweisung.