EU Safety Gate · Report-2024-42
Laser pointer in the shape of a bomb
Der Laserstrahl ist zu stark. Die direkte Betrachtung des Laserstrahls kann zu einer Beschädigung des Sehvermögens führen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 60825-1.
- Veröffentlicht
- 18. Oktober 2024
- Meldende Behörde
- Slovakia
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den Risiken. Datum des Inkrafttretens: 19/08/2024 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Einstellung des Verkaufs. Datum des Inkrafttretens: 19/08/2024 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: 19/08/2024
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- A12/02918/24
- Modell
- U13
Einordnung
- Kategorie
- Laserpointer
- Risikoart
- Sehschaden
- Ursprungsland
- People's Republic of China
Produktbeschreibung
Laserpointer in Form einer Bombe, der eine Änderung der Beleuchtungsmodi beinhaltet. Angetrieben durch drei Knopf-Lithium-Batterien. Das Produkt selbst hat keine Kennzeichnung oder Gebrauchsanweisung.
