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EU Safety Gate · Report-2015-015

Yazimj · Unknown

Das meldende Land bezeichnete den Kleber als kosmetisches Mittel. Der Klebstoff enthält Dibutylphthalat (DBP), das als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wird. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.

Veröffentlicht
17. April 2015
Meldende Behörde
Bulgaria
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 31/10/2014

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/0502/15
Modell
ITEM № 02319;№ YZ8922
Charge
9 888627023197, 40050202807040050 and 2093300441404
Prüfziffer-validierte Barcodes
2093300441404 · 9888627023197
Kategorie
Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Risikoart
Chemikalie
Ursprungsland
People's Republic of China

Falsche Nägel mit 12 Stück Kunststoffnägeln, gefärbt in Cyclamenfarbe und einem Behälter mit Kleber mit „Dibutylphthalat“.