EU Safety Gate · Report-2014-013
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Die gefälschten Zähne enthalten Di-(2-Ethylhexyl)phthalat (DEHP) oberhalb der zulässigen Werte (gemessener Wert 28 Gew.-%). Gemäß der REACH-Verordnung sind die Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Kinderbetreuungsartikeln verboten, während die Phthalate DINP, DIDP und DNOP in Spielzeug oder Kinderbetreuungsartikeln verboten sind, die von Kindern in den Mund gelegt werden können. UND
- Veröffentlicht
- 04. April 2014
- Meldende Behörde
- Croatia
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt. Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige. Maßnahmenkategorie: Zerstörung des Produkts. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- A12/0512/14
- Modell
- No. 4385
- Charge
- 3856007560910
- Prüfziffer-validierte Barcodes
- 3856007560910
Einordnung
- Kategorie
- Spielzeug
- Risikoart
- Chemikalie
- Ursprungsland
- People's Republic of China
Produktbeschreibung
Das Produkt ist ein Spielzeug-Make-up-Kit mit verschiedenen Gesichtsfarben für schickes Kleid. Es enthält drei Make-up Cremes (rot, weiß, silber), gefälschte Zähne und Augenschatten mit Applikator. Es ist in Blisterverpackungen mit Gesichtern von Vampiren, Hexen und anderen „Halloween“-Kreaturen auf dem Karton verpackt.
