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EU Safety Gate · Report-2015-026

Eddy Toys · Party Popper

Der Schallpegel ist zu hoch und kann zu Hörschäden führen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.

Veröffentlicht
03. Juli 2015
Meldende Behörde
Austria
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige. Maßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den Risiken. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/0838/15
Modell
Unknown
Charge
8711252523019; 2022267 (batch)
Prüfziffer-validierte Barcodes
8711252523019
Kategorie
Spielzeug
Risikoart
Gehörschaden
Ursprungsland
People's Republic of China

Rot/gelber Kunststoff-Revolver mit zwei Patronen, in einer Blisterverpackung.