EU Safety Gate · Report-2018-029
Unknown · LED Spinner
Das Batteriefach lässt sich leicht öffnen und die Knopfzellenakkus im Inneren sind leicht zugänglich. Kinder können sie in den Mund legen und schlucken, was zu Schäden an ihrem Magen-Darm-Trakt führt. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 62115.
- Veröffentlicht
- 20. Juli 2018
- Meldende Behörde
- Finland
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Distributor. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 02/07/2018 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Distributor. Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern. Datum des Inkrafttretens: 02/07/2018 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Distributor. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: 02/07/2018
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- A12/0966/18
- Modell
- Item no: CH-02
- Charge
- 105849S30427, Batch no: S30427
Einordnung
- Kategorie
- Spielzeug
- Risikoart
- Verletzungen
- Ursprungsland
- People's Republic of China
Produktbeschreibung
Fidget Spinner mit LED-Leuchten, verpackt in einem Karton.
