EU Safety Gate · Report-2017-029
Unknown · Fidget Spinner
Die Batteriefächer lassen sich problemlos ohne Werkzeug öffnen und die Knopfzellen im Inneren sind leicht zugänglich. Kinder könnten sie in den Mund stecken und sie schlucken, wodurch ihr Magen-Darm-Trakt beschädigt wird. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Normen EN 62115.
- Veröffentlicht
- 21. Juli 2017
- Meldende Behörde
- Luxembourg
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Importeur. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 26/06/2017 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Distributor. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: 26/06/2017
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- A12/0967/17
- Modell
- ITEM NO.620322
- Charge
- 8713219337882; BATCH NO.035151
- Prüfziffer-validierte Barcodes
- 8713219337882
Einordnung
- Kategorie
- Spielzeug
- Risikoart
- Verletzungen
- Ursprungsland
- People's Republic of China
Produktbeschreibung
Kunststoff Fidget Spinner in verschiedenen Farben mit drei batteriebetriebenen LED-Modulen erhältlich, die jeweils mit einem schwarzen Ein-/Ausschalter versehen sind. Einige Chargen desselben Erzeugnisses tragen eine Referenz und einen Barcode, andere dagegen nicht. Der Spinner wird in einem weißen Karton verkauft.
