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EU Safety Gate · Report-2012-027

Shock · Laserpointer Schlüsselanhänger „Laser Taschenlampe“

Das Produkt birgt die Gefahr von Sehschäden, da es sich um einen Laser der Klasse 3R handelt. Darüber hinaus entspricht das Produkt nicht der einschlägigen europäischen Norm EN 60825-1 in Bezug auf Einstufung, Kennzeichnung und Benutzerinformationen.

Veröffentlicht
06. Juli 2012
Meldende Behörde
Greece
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Vor weiterer Nutzung die Originalmeldung öffnen und die dort genannten Maßnahmen befolgen.

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/0968/12
Charge
5201756052045
Prüfziffer-validierte Barcodes
5201756052045
Kategorie
Laserpointer
Risikoart
Sehschaden
Ursprungsland
People's Republic of China

Laserpointer in Form eines Schlüsselrings. Ungefähre Abmessungen: 13 x 1,8x 1,5 cm (mit dem Ring). Der Laser wird von 3 AG13 Knopfzellen betrieben. Das Produkt hat zwei Knöpfe: der näher am Schlüsselring aktiviert den Laserstrahl, während der nähere am Kopf einen elektrischen Schlag für den Benutzer verursacht. Die