EU Safety Gate · Report-2015-038
Unknown · Lovely Collection
Der kleine Quetschmechanismus im Inneren lässt sich leicht von den Puppen lösen. Ein kleines Kind kann es in den Mund stecken und darauf ersticken. Darüber hinaus enthalten die Puppen DINP Di-isononylphthalat (DINP) (gemessene Werte bis zu 35 Gewichtsprozent) und Di-isononylphtalat (DIDP) (gemessene Werte bis zu 6,9 Gew.-%). Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1. Gemäß der REACH-Verordnung sind die Phthalate DINP, DNOP und DIDP in Spielzeug oder Babyartikeln verboten, die von Kindern in den Mund genommen werden können.
- Veröffentlicht
- 25. September 2015
- Meldende Behörde
- Lithuania
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 29/04/2015
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- A12/1155/15
- Modell
- 874/875
- Charge
- 8520008748756
- Prüfziffer-validierte Barcodes
- 8520008748756
Einordnung
- Kategorie
- Spielzeug
- Risikoart
- Chemikalie, Ersticken
- Ursprungsland
- People's Republic of China
Produktbeschreibung
Ein Satz von zwei Puppen mit einem Quetschmechanismus: ein Mädchenpuppe in rosa Pyjamas und ein Junge in gelben Kleidungsstücken aus weichem, farbigem Kunststoff. Das Spielzeug wird in einer transparenten Plastiktüte mit einem Kartonetikett verpackt.
