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EU Safety Gate · Report-2015-038

Unknown · Lovely Collection

Der kleine Quetschmechanismus im Inneren lässt sich leicht von den Puppen lösen. Ein kleines Kind kann es in den Mund stecken und darauf ersticken. Darüber hinaus enthalten die Puppen DINP Di-isononylphthalat (DINP) (gemessene Werte bis zu 35 Gewichtsprozent) und Di-isononylphtalat (DIDP) (gemessene Werte bis zu 6,9 Gew.-%). Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1. Gemäß der REACH-Verordnung sind die Phthalate DINP, DNOP und DIDP in Spielzeug oder Babyartikeln verboten, die von Kindern in den Mund genommen werden können.

Veröffentlicht
25. September 2015
Meldende Behörde
Lithuania
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 29/04/2015

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/1155/15
Modell
874/875
Charge
8520008748756
Prüfziffer-validierte Barcodes
8520008748756
Kategorie
Spielzeug
Risikoart
Chemikalie, Ersticken
Ursprungsland
People's Republic of China

Ein Satz von zwei Puppen mit einem Quetschmechanismus: ein Mädchenpuppe in rosa Pyjamas und ein Junge in gelben Kleidungsstücken aus weichem, farbigem Kunststoff. Das Spielzeug wird in einer transparenten Plastiktüte mit einem Kartonetikett verpackt.