EU Safety Gate · Report-2018-036
Unknown · Artykul karnawalowy
Die Perücke ist nicht ausreichend selbstlöschend, wenn sie durch eine Flamme entzündet wird und die Maske keinen ausreichenden Belüftungsbereich bietet. Darüber hinaus ist die Plastiktüte der Verpackung zu dünn. Ein Kind könnte folglich Verbrennungen erhalten oder die Maske kann zu einer Erstickung führen. Wenn ein Kind mit der Verpackung spielt, kann der Kunststoff Mund und Nase bedecken, wodurch das Kind erstickt wird. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.
- Veröffentlicht
- 07. September 2018
- Meldende Behörde
- Poland
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Importeur. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: 30/07/2018
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- A12/1272/18
- Modell
- 1230063969
- Charge
- 5900851639693
- Prüfziffer-validierte Barcodes
- 5900851639693
Einordnung
- Kategorie
- Spielzeug
- Risikoart
- Atemlähmung, Verbrennungen, Ersticken durch Sauerstoffmangel
- Ursprungsland
- People's Republic of China
Produktbeschreibung
Kindermaske mit Perücke, die dem Kopf eines Monsters ähnelt, aus weichem Kunststoff (Gesicht) oder Textilmaterial (Kopfrücken). Verpackung: Plastiktüte.
