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EU Safety Gate · Report-2019-035

Unknown · Push-along Spielzeug

Das Spielzeug kann leicht brechen und kleine Teile (Kunststoffeier) freisetzen. Ein kleines Kind kann die kleinen Teile in den Mund legen und ersticken. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.

Veröffentlicht
30. August 2019
Meldende Behörde
Slovakia
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt. Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den Risiken. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/1289/19
Modell
N0: 986-3
Kategorie
Spielzeug
Risikoart
Ersticken
Ursprungsland
People's Republic of China

Kunststoff Push-along Spielzeug in Form einer Ente, verpackt in einer transparenten Plastiktüte.