EU Safety Gate · Report-2019-035
Unknown · Push-along Spielzeug
Das Spielzeug kann leicht brechen und kleine Teile (Kunststoffeier) freisetzen. Ein kleines Kind kann die kleinen Teile in den Mund legen und ersticken. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.
- Veröffentlicht
- 30. August 2019
- Meldende Behörde
- Slovakia
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt. Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den Risiken. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- A12/1289/19
- Modell
- N0: 986-3
Einordnung
- Kategorie
- Spielzeug
- Risikoart
- Ersticken
- Ursprungsland
- People's Republic of China
Produktbeschreibung
Kunststoff Push-along Spielzeug in Form einer Ente, verpackt in einer transparenten Plastiktüte.
