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EU Safety Gate · Report-2014-038

Unknown · Air Bang Rocket

Das Produkt überschreitet die maximal zulässige Schallemission und kann somit zu Hörschäden führen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.

Veröffentlicht
26. September 2014
Meldende Behörde
Austria
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige. Maßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den Risiken. Datum des Inkrafttretens: 27/08/2014

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/1436/14
Modell
Article N°: 192508
Charge
S34 / 6718158034922
Kategorie
Spielzeug
Risikoart
Gehörschaden
Ursprungsland
People's Republic of China

Luftknallrakete mit gelber Luftkammer und gelben Schaumraketenflossen, teilweise Blisterpackung mit einem Etikett.