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EU Safety Gate · Report-2017-046

Unknown · DOIPHIN

Das Kunststoffmaterial des Spielzeugs enthält Bis (2-Ethylhexyl)phthalat (DEHP) (gemessener Wert: 19,8 GHT) und Dibutylphthalat (DBP) (gemessener Wert: 0,228 Gewichtsprozent). Diese Phthalate können die Gesundheit von Kindern schädigen und das Fortpflanzungssystem beeinträchtigen. Es enthält auch Diisononylphthalat (DINP) (gemessener Wert: 4,7 Gewichtsprozent). Gemäß der REACH-Verordnung sind die Phthalate DEHP und DBP in allen Spielzeug- und Babyartikeln verboten, während das Phthalat DINP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten ist, die von Kindern in den Mund genommen werden können.

Veröffentlicht
17. November 2017
Meldende Behörde
Czechia
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 12/10/2017

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
A12/1585/17
Kategorie
Spielzeug
Risikoart
Chemikalie
Ursprungsland
People's Republic of China

Aufblasbares Plastikspielzeug in Form eines „Hammers“. Das Spielzeug besteht aus einem blaufarbenen Griff und einem transparenten Zylinder mit Delfindruck. Kunststoffverpackungen.