EU Safety Gate · Report-2017-046
Unknown · DOIPHIN
Das Kunststoffmaterial des Spielzeugs enthält Bis (2-Ethylhexyl)phthalat (DEHP) (gemessener Wert: 19,8 GHT) und Dibutylphthalat (DBP) (gemessener Wert: 0,228 Gewichtsprozent). Diese Phthalate können die Gesundheit von Kindern schädigen und das Fortpflanzungssystem beeinträchtigen. Es enthält auch Diisononylphthalat (DINP) (gemessener Wert: 4,7 Gewichtsprozent). Gemäß der REACH-Verordnung sind die Phthalate DEHP und DBP in allen Spielzeug- und Babyartikeln verboten, während das Phthalat DINP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten ist, die von Kindern in den Mund genommen werden können.
- Veröffentlicht
- 17. November 2017
- Meldende Behörde
- Czechia
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 12/10/2017
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- A12/1585/17
Einordnung
- Kategorie
- Spielzeug
- Risikoart
- Chemikalie
- Ursprungsland
- People's Republic of China
Produktbeschreibung
Aufblasbares Plastikspielzeug in Form eines „Hammers“. Das Spielzeug besteht aus einem blaufarbenen Griff und einem transparenten Zylinder mit Delfindruck. Kunststoffverpackungen.
