EU Safety Gate · Report-2018-045
Unknown · TOYS
Das Plastikspielzeug bricht leicht und gibt kleine Teile frei. Ein kleines Kind kann die Kleinteile in den Mund legen und ersticken. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.
- Veröffentlicht
- 09. November 2018
- Meldende Behörde
- Cyprus
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: 11/09/2018 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Importeur. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: 11/09/2018
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- A12/1654/18
- Modell
- CB 535329
- Charge
- 5291410103619
- Prüfziffer-validierte Barcodes
- 5291410103619
Einordnung
- Kategorie
- Spielzeug
- Risikoart
- Ersticken
- Ursprungsland
- People's Republic of China
Produktbeschreibung
Push-along Spielzeug in Form eines Schmetterlings. Verpackt in einer transparenten Plastiktüte.
