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EU Safety Gate · Report-2019-048

Unknown · Leuchtendes Stirnband

Das Batteriefach lässt sich ohne die Hilfe eines Werkzeugs einfach öffnen, so dass die Knopfbatterien zugänglich sind. Ein Kind kann die Batterien in den Mund legen, was beim Verschlucken zu Schäden am Magen-Darm-Trakt des Kindes führen könnte. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 62115.

Veröffentlicht
29. November 2019
Meldende Behörde
Slovakia
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt. Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den Risiken. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
INFO/0133/19
Kategorie
Spielzeug
Risikoart
Chemikalie
Ursprungsland
Nicht veröffentlicht

Stirnband aus Kunststoff mit blau leuchtenden Hörnern, angetrieben von vier Knopfbatterien. Verpackt in einer transparenten Plastiktüte.