EU Safety Gate · Report-2025-31
INDIANA · Hulajnoga
Der Durchmesser der Vorderräder des Rollers ist zu klein (gemessener Wert: 116,59 mm), was dazu führen kann, dass das Rad des Rollers auf einer unebenen Oberfläche stecken bleibt und das Kind fällt und Verletzungen erleidet. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
- Veröffentlicht
- 01. August 2025
- Meldende Behörde
- Poland
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Importeur. Maßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den Risiken. Datum des Inkrafttretens: 18/06/2025 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Importeur. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: 18/06/2025
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- OR/00114/25
- Modell
- D1/G1 5w1
- Prüfziffer-validierte Barcodes
- 5902270720969
Einordnung
- Kategorie
- Spielzeug
- Risikoart
- Verletzungen
- Ursprungsland
- People's Republic of China
Produktbeschreibung
Ein dreirädriger Spielzeugroller, der für Kinder über 2 Jahren und mit einem Höchstgewicht von 50 kg bestimmt ist. Der Spielzeugroller kann in mehreren Varianten verwendet werden.
