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EU Safety Gate · Report-2025-2

Quetschbares Spielzeug

Das Produkt hat kleine Teile (Füße und das Teil, das zum Aufhängen des Spielzeugs verwendet wird), die leicht brechen können. Ein kleines Kind kann es in den Mund nehmen und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm 71-1.

Veröffentlicht
10. Januar 2025
Meldende Behörde
Spain
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Importeur. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 11/11/2024 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Distributor. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 11/11/2024

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
SR/00126/25
Modell
4060-6
Kategorie
Spielzeug
Risikoart
Ersticken
Ursprungsland
People's Republic of China

Kleines ovales Quetschspielzeug mit hervorstehenden Füßen, Händen und Ohren in Form eines Ferkels, einer Eule, eines Pandas, eines Hundes, eines Bären oder einer Katze.