EU Safety Gate · Report-2025-2
Quetschbares Spielzeug
Das Produkt hat kleine Teile (Füße und das Teil, das zum Aufhängen des Spielzeugs verwendet wird), die leicht brechen können. Ein kleines Kind kann es in den Mund nehmen und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm 71-1.
- Veröffentlicht
- 10. Januar 2025
- Meldende Behörde
- Spain
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Importeur. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 11/11/2024 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Distributor. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 11/11/2024
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- SR/00126/25
- Modell
- 4060-6
Einordnung
- Kategorie
- Spielzeug
- Risikoart
- Ersticken
- Ursprungsland
- People's Republic of China
Produktbeschreibung
Kleines ovales Quetschspielzeug mit hervorstehenden Füßen, Händen und Ohren in Form eines Ferkels, einer Eule, eines Pandas, eines Hundes, eines Bären oder einer Katze.
