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EU Safety Gate · Report-2026-4

Hashmi · KOHL ASMAR/ SURMA ASMAR

Das Produkt enthält Blei (Messwert bis 495,7 g/kg), eine übermäßige Cadmiumkonzentration (Messwert bis 30,2 mg/kg), Antimon (Messwert bis 231 mg/kg), das in kosmetischen Mitteln verboten ist, Quecksilber (Messwert bis 0,875 mg/kg) und eine übermäßige Arsenkonzentration (Messwert bis 1,06 g/kg). Blei ist schädlich für die menschliche Gesundheit, sammelt sich im Körper an und kann gestillte oder ungeborene Kinder betreffen. Cadmium ist schädlich für die menschliche Gesundheit, da es sich im Körper ansammelt, die Nieren und Knochen schädigen und Krebs verursachen kann. Antimon kann die Haut reizen. Quecksilber sammelt sich im Körper an und kann die Nieren, das Gehirn und das Nervensystem schädigen. Darüber hinaus kann es die Fortpflanzung und das ungeborene Kind beeinflussen. Arsen kann Krebs verursachen, die Fruchtbarkeit oder das ungeborene Kind schädigen, Organe durch längere oder wiederholte Exposition schädigen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.

Veröffentlicht
30. Januar 2026
Meldende Behörde
Germany
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Einstellung des Verkaufs. Datum des Inkrafttretens: 19/12/2025 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Zerstörung des Produkts. Datum des Inkrafttretens: 19/12/2025 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern. Datum des Inkrafttretens: 19/12/2025

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
SR/00186/26
Charge
B.NO 016 MFG 12/2023
Kategorie
Kosmetika
Risikoart
Chemikalie
Ursprungsland
Pakistan

Schwarzes Eyeliner-Pulver, mit Verfallsdatum 11/2028.