EU Safety Gate · Report-2026-12
Outpicker · Badebombe
Das Produkt enthält 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Dem Produkt fehlt eine kindersichere Befestigung. Darüber hinaus hat es kleine Teile (Seifen-Dinosaurier). Ein kleines Kind kann sie in den Mund stecken und ersticken. Dieses Produkt entspricht nicht der Verordnung über kosmetische Mittel und erfüllt nicht die Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.
- Veröffentlicht
- 27. März 2026
- Meldende Behörde
- United Kingdom in respect of Northern Ireland
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Importeur. Maßnahmenkategorie: Einfuhr an der Grenze abgelehnt. Datum des Inkrafttretens: 02/10/2025
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- SR/00827/26
Einordnung
- Kategorie
- Spielzeug
- Risikoart
- Chemikalie, Ersticken
- Ursprungsland
- People's Republic of China
Produktbeschreibung
Badebombenpulver in einer Plastikflasche, 70 g, verkauft mit einem Seifenspielzeug-Dinosaurier.
