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EU Safety Gate · Report-2026-12

Outpicker · Badebombe

Das Produkt enthält 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Dem Produkt fehlt eine kindersichere Befestigung. Darüber hinaus hat es kleine Teile (Seifen-Dinosaurier). Ein kleines Kind kann sie in den Mund stecken und ersticken. Dieses Produkt entspricht nicht der Verordnung über kosmetische Mittel und erfüllt nicht die Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.

Veröffentlicht
27. März 2026
Meldende Behörde
United Kingdom in respect of Northern Ireland
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Importeur. Maßnahmenkategorie: Einfuhr an der Grenze abgelehnt. Datum des Inkrafttretens: 02/10/2025

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
SR/00827/26
Kategorie
Spielzeug
Risikoart
Chemikalie, Ersticken
Ursprungsland
People's Republic of China

Badebombenpulver in einer Plastikflasche, 70 g, verkauft mit einem Seifenspielzeug-Dinosaurier.