EU Safety Gate · Report-2026-13
Schlüsselanhänger mit weichem Spielzeug
Das Produkt hat kleine Teile, die sich leicht lösen können. Kleine Kinder können sie in den Mund nehmen und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1.
- Veröffentlicht
- 03. April 2026
- Meldende Behörde
- Luxembourg
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern. Datum des Inkrafttretens: 12/03/2026 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Einzelhändler. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 12/03/2026
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- SR/00975/26
Einordnung
- Kategorie
- Spielzeug
- Risikoart
- Ersticken
- Ursprungsland
- Nicht veröffentlicht
Produktbeschreibung
Schlüsselanhänger mit Plüsch-Hundepuppe
