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EU Safety Gate · Report-2026-21

USB-Ladegerät

Die Isolierung zwischen Primär- und Sekundärkreis ist unzureichend. Darüber hinaus sind die Abmessungen des Netzsteckers unzureichend. Der Anwender könnte somit Zugang zu spannungsführenden Teilen haben und einen Elektroschock erhalten. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch der europäischen Norm EN 62368-1.

Veröffentlicht
29. Mai 2026
Meldende Behörde
Hungary
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Distributor. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 24/03/2026 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Distributor. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 24/03/2026 · Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Distributor. Maßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen. Datum des Inkrafttretens: 24/03/2026

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
SR/01493/26
Modell
GL-PD002
Kategorie
Elektrogeräte und -zubehör
Risikoart
Elektrischer Schlag
Ursprungsland
People's Republic of China

USB-C-Ladegerät/Adapter aus weißem Kunststoff für mobile Geräte.