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EU Safety Gate · Report-2026-22

Vevor · Lasergravurmaschine

Da die Sicherheitsmechanismen leicht umgangen werden können und keine Schutzabschirmung vorhanden ist, ist ein direkter Zugriff auf die Laserstrahlung des reflektierten Laserstrahls während des Betriebs möglich. Ein direkter Blick in den Laserstrahl oder eine Belichtung durch Streustrahlung könnte das Sehvermögen einer Person schädigen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie oder der europäischen Norm EN 60825-1.

Veröffentlicht
05. Juni 2026
Meldende Behörde
Germany
Datenstand
30. Juli 2026
Was ist zu tun?

Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller. Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt. Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige. Maßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-Marktplatz. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt

Offizielle Originalmeldung
Safety-Gate-Nummer
SR/01544/26
Modell
Z3
Kategorie
Maschinen
Risikoart
Sehschaden
Ursprungsland
People's Republic of China

Grau/schwarzer Lasergravierer, ca. 15 cm hoch. Produkt online verkauft.