EU Safety Gate · Report-2026-22
Vevor · Lasergravurmaschine
Da die Sicherheitsmechanismen leicht umgangen werden können und keine Schutzabschirmung vorhanden ist, ist ein direkter Zugriff auf die Laserstrahlung des reflektierten Laserstrahls während des Betriebs möglich. Ein direkter Blick in den Laserstrahl oder eine Belichtung durch Streustrahlung könnte das Sehvermögen einer Person schädigen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie oder der europäischen Norm EN 60825-1.
- Veröffentlicht
- 05. Juni 2026
- Meldende Behörde
- Germany
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller. Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt. Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige. Maßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-Marktplatz. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- SR/01544/26
- Modell
- Z3
Einordnung
- Kategorie
- Maschinen
- Risikoart
- Sehschaden
- Ursprungsland
- People's Republic of China
Produktbeschreibung
Grau/schwarzer Lasergravierer, ca. 15 cm hoch. Produkt online verkauft.
