EU Safety Gate · Report-2025-45
BlendJet · BlendJet 2
Der Abstand zwischen dem Rand des Flüssigkeitsbehälters und der Klinge ist zu klein. Ein Benutzer könnte seine Hand in den Flüssigkeitsbehälter stecken und die rotierende Klinge erreichen, während das Gerät in Betrieb ist. Daher kann der Benutzer Schnitte an den Fingern oder an der Hand erleiden. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Maschinenrichtlinie noch der europäischen Norm EN 60335-2-14.
- Veröffentlicht
- 07. November 2025
- Meldende Behörde
- Austria
- Datenstand
- 30. Juli 2026
Behördliche Maßnahme und Originalmeldung prüfen.
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Distributor. Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt. Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige. Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern. Datum des Inkrafttretens: Unbekannt
Offizielle OriginalmeldungProduktidentifikation
- Safety-Gate-Nummer
- SR/03871/25
- Modell
- BlendJet2
Einordnung
- Kategorie
- Küchenartikel/Kochzubehör
- Risikoart
- Schnittwunden
- Ursprungsland
- People's Republic of China
Produktbeschreibung
Tragbarer wiederaufladbarer Mixer mit einem wiederaufladbaren Akku.
