Der Diffusor der Glühbirne kann leicht abgenommen werden, wodurch lebende Teile freigelegt werden. Der Anwender kann diese stromführenden Teile berühren und erhält einen Elektroschock. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch der europäischen Norm EN 62560.
Das Kostüm kann Feuer fangen, wenn es in der Nähe einer Zündquelle getragen wird und das Kind, das es trägt, kann verbrannt werden. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-2.
Der Sitzverstellmechanismus kann die Verkabelung des Insassenschutzsystems beschädigen, was dazu führen kann, dass der Seitenairbag bei einem Crash nicht oder unbeabsichtigt aussetzt, was das Verletzungsrisiko erhöht. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Das Produkt enthält kleine Teile (Ringe und Armbänder), die sich leicht lösen lassen. Ein kleines Kind kann sie in den Mund stecken und ersticken. Darüber hinaus, wenn die Halskette um den Hals getragen wird, könnte es eine Schleife bilden und gefangen werden, was zu Strangulation führt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
Das Produkt bietet keinen ausreichenden Erdungsschutz und keine ausreichende Isolierung. Der Anwender konnte somit einen Elektroschock erhalten. Darüber hinaus kann die Metalloberfläche des Produkts während der Verwendung überhitzen. Folglich stellt dies eine Verbrennungsgefahr für den Benutzer dar. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60335-1 und EN 60335-2.
Das Feuerwerk kann brennendes Material außerhalb des Sicherheitsabstands von 8 m platzen lassen oder freisetzen, wodurch die Sicht beschädigt wird. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Pyrotechnik-Richtlinie noch der europäischen Norm EN 15947-5.
Das Feuerwerk kann brennendes Material außerhalb des Sicherheitsabstands von 8 m oder unter einer Höhe von 3 m platzen oder freisetzen, wodurch die Sicht beschädigt wird. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Pyrotechnik-Richtlinie noch der europäischen Norm EN 15947-5.
Das faserige Füllmaterial des Spielzeugs ist aufgrund der Schwäche der Nähte leicht zugänglich. Ein kleines Kind kann das Füllmaterial in den Mund legen und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
Das Motorrad hat defekte Teile. Folglich kann sich der Ölverbrauch rapide verschlechtern. Wenn Sie weiterfahren, ohne zu bemerken, dass der Ölstand gesunken ist, könnte dies zu einer Verringerung des Öldrucks führen, was zu einem Angreifen des Pleuellagers, einem Bruch der Pleuelstange oder einer Verriegelung des Hinterrads führen könnte. Diese Mängel können einen Unfall verursachen. Darüber hinaus könnte Öl, das auf einen heißen Schalldämpfer verschüttet wird, zu einem Fahrzeugbrand führen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen.
Der Schutz des Schutzleiters ist unzureichend, was zu einer Schutzerdeunterbrechung führen kann. Live-Teile sind daher für den Benutzer zugänglich, der einen Elektroschock erhalten kann. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie.
Das Produkt hat kleine Teile, die sich leicht lösen lassen (Schlüsselring). Ein kleines Kind könnte es in den Mund stecken und ersticken. Darüber hinaus ist das faserige Füllmaterial des Spielzeugs leicht zugänglich. Ein kleines Kind könnte es in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
Dem Produkt fehlen die erforderlichen Sicherheitshinweise und Gebrauchsanweisungen. Dies kann zu einer unsachgemäßen Verwendung des Geräts führen und der Benutzer erhält einen Stromschlag. Darüber hinaus hat das Produkt eine unzureichende Nennspannung und Nenneingangsleistung, die zu einer Überlastung führen kann, und seine Grundisolierung kann beschädigt werden und zu hohen Temperaturanstiegen und unzuverlässigen Erdverbindungen führen. Dies kann dazu führen, dass der Benutzer einen elektrischen Schlag erhält oder die überhitzten zugänglichen Oberflächen berührt und Verbrennungen erleidet. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60335-1 und EN 60335-2.
Das Gerät ist nicht resistent gegen hohe Temperaturen. Folglich kann sich sein Gehäuse verformen und lebende Teile zugänglich machen. Der Benutzer könnte diese aktiven Teile berühren, was zu einem elektrischen Schlag führen kann. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie.
Das Produkt hat kleine Teile (die Saugnäpfe der Projektile), die sich leicht lösen können. Ein kleines Kind kann sie in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Das Produkt enthält ein übermäßiges Volumen an nikotinhaltiger Flüssigkeit (30 ml) und eine übermäßige Nikotinkonzentration (50 mg/ml). Dies könnte zum versehentlichen Konsum einer hohen Nikotindosis führen. Nikotin ist akut toxisch und kann die Sicherheit des Anwenders gefährden, insbesondere wenn das Produkt mit der Haut in Berührung kommt oder eingenommen wird. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie über Tabakerzeugnisse.
Bekleidung, Textilien und Modeartikel16. Jan. 2026
Das Produkt hat lange Kordelzüge mit freien Enden auf Höhe des Halses. Diese Zugbänder können bei verschiedenen Aktivitäten eines Kindes eingeschlossen werden, was zu Strangulation führt. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 14682.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Die Kriech- und Abstandsabstände des Adapters sind unzureichend. Darüber hinaus sind die aktiven und neutralen Stifte zu kurz und nahe an der Peripherie des Steckers. Dies könnte dazu führen, dass der Stecker keine sichere Verbindung mit der Steckdose herstellt, überhitzt und / oder explodiert und ein Feuer verursacht. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie.
Die Bremspedalbaugruppe könnte beim Bremsen zusammenbrechen. Dies kann zu einem Unfall führen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Bekleidung, Textilien und Modeartikel16. Jan. 2026
Die Beschichtung enthält Perfluorcarbonsäure-verwandte Verbindungen (PFCAs) (gemessener Wert: 4 940 μg/kg). Diese Stoffe akkumulieren sich in Wildtieren und Menschen und stellen ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. Darüber hinaus weist das Produkt eine übermäßige Menge an Perfluoroctansäure-verwandten Verbindungen (PFOA) auf (gemessener Wert: 4,3 mg/kg). PFOA sind krebserregend und stellen ein Risiko für die Umwelt dar. Das Produkt erfüllt weder die Anforderungen der REACH-Verordnung noch der POP-Verordnung (Persistent Organic Pollutants)
Der Schutz des Schutzleiters ist unzureichend, was zu einer Schutzerdeunterbrechung führen kann. Live-Teile sind daher für den Benutzer zugänglich, der einen Elektroschock erhalten kann. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie.
Das Spielzeug enthält eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (bis zu 3,8 Gew.-%). Dieses Phthalat kann die Gesundheit schädigen, indem es mögliche Schäden am Fortpflanzungssystem verursacht. Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.
Die Lote im Produkt haben eine übermäßige Konzentration an Blei und Cadmium (gemessene Werte bis zu 67 % bzw. 0,56 Gew.-%). Darüber hinaus weist das Kunststoffmaterial des Produkts eine übermäßige Konzentration an Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Diisobutylphthalat (DIBP) und Dibutylphthalat (DBP) auf (gemessene Werte bis zu 16 %, 1,5 % bzw. 0,14 Gew.-%). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar, und Cadmium bioakkumuliert sich und stellt ein Risiko für die Umwelt dar. Phthalate können die Gesundheit schädigen, indem sie das Fortpflanzungssystem und die Umwelt schädigen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie).
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Das Kunststoffmaterial des Produkts enthält eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (gemessener Wert bis zu 36 Gew.-%). Dieses Phthalat kann die Gesundheit der Benutzer schädigen und möglicherweise das Fortpflanzungssystem schädigen. Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Das Kunststoffmaterial des Produkts enthält eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (gemessener Wert bis zu 38 Gew.-%). Dieses Phthalat kann die Gesundheit der Benutzer schädigen und möglicherweise das Fortpflanzungssystem schädigen. Die Produkte entsprechen nicht der REACH-Verordnung.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Das Produkt enthält Kleinteile (Gewebehaken und Schlauchanschluss), die sich leicht lösen lassen. Ein kleines Kind kann sie in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
Die Lote in der Taschenlampe haben eine übermäßige Bleikonzentration (gemessener Wert bis zu 84% nach Gewicht). Darüber hinaus weist das Kunststoffmaterial im Überlebenswerkzeugkoffer eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) auf (gemessener Wert bis zu 13,7 Gew.-%). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. DEHP stellt ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-2-Richtlinie).
Die Lote im Produkt haben eine übermäßige Bleikonzentration (gemessener Wert bis zu 64% nach Gewicht). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-2-Richtlinie).
Die Lote im Produkt weisen eine übermäßige Bleikonzentration auf (gemessener Wert bis zu 68,4 Gew.-%). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-2-Richtlinie).
Die Nieten, die den zentralen Halter des Werkzeugs mit den metallischen Ketten verbinden, können leicht brechen. Die Zähne können sich folglich während des Gebrauchs lösen und den oder den Benutzer oder die Umstehenden treffen, die Verletzungen verursachen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Maschinenrichtlinie noch dem Beschluss 2012/32/EU der Kommission, mit dem das Inverkehrbringen von Schlegelschneidvorrichtungen für tragbare Handbürstenschneider verboten wird.
Das Produkt birgt die Gefahr von Verbrennungen, da der Querschnitt der Leiter zu klein ist. Dies könnte zu viel Wärmeenergie ansammeln und Feuer fangen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch der europäischen Norm EN 60598-2-20.
In ähnlichen Modellen des Wasserkochers durch den Importeur wurde eine übermäßige Konzentration von kurzkettigen chlorierten Paraffinen (SCCPs) festgestellt. Der Einführer kann nicht ausschließen, dass dieses Produkt keine übermäßige Konzentration von SCCP aufweist. SCCPs bleiben in der Umwelt bestehen, sind giftig für Wasserorganismen in niedrigen Konzentrationen und bioakkumulieren sich in Wildtieren und Menschen, was ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP).
Das Produkt wird nicht mit geeigneten Sicherheitsinformationen oder Gebrauchsanweisungen geliefert. Dieselheizungen dürfen nur in ausreichend belüfteten Räumen verwendet werden, ohne die der Benutzer potenziell tödlichen Konzentrationen von Kohlenmonoxid ausgesetzt ist. Die Ware birgt daher die Gefahr des Erstickens. Darüber hinaus sind Verbesserungen bei der Kennzeichnung, Kennzeichnung und Dokumentation erforderlich. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
Das Produkt weist eine übermäßige Cadmiumkonzentration auf (gemessener Wert: 87,9 Gew.-%). Cadmium ist schädlich für die menschliche Gesundheit, da es sich im Körper ansammelt, die Nieren und Knochen schädigen und Krebs verursachen kann. Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.
Gemäß der Liste der Inhaltsstoffe enthält das Produkt Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid (TPO), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. TPO kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und allergische Hautreaktionen verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Lötmittel im Produkt weisen eine übermäßige Bleikonzentration auf (Messwert: 77,2 Gew.-%). Darüber hinaus weist das Kunststoffmaterial in der Schnur übermäßige Konzentrationen von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP) und kurzkettigen chlorierten Paraffinen (SCCP) auf (Messwerte: 0,54 % bzw. 0,51 % bzw. 1,7 % nach Gewicht). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. DEHP und DBP können die Gesundheit schädigen, indem sie mögliche Schäden am Fortpflanzungssystem verursachen. SCCPs bleiben in der Umwelt bestehen, sind giftig für Wasserorganismen in niedrigen Konzentrationen und bioakkumulieren sich in Wildtieren und Menschen, was ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt. Längere Exposition gegenüber ihnen durch die Haut kann Krebs verursachen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) noch der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP).
Das Produkt enthält Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) und Delta-9-Tetrahydrocannabinolsäure (Δ9-THCA), psychoaktive Substanzen, die Störungen des zentralen Nervensystems verursachen können. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Das Produkt hat kleine Teile (gelbe Rasselabdeckung), die sich leicht lösen lassen. Ein kleines Kind kann sie in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
Gemäß der Liste der Inhaltsstoffe enthält das Produkt Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid (TPO), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. TPO kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und allergische Hautreaktionen verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Das Kunststoffmaterial des Produkts enthält eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (gemessener Wert bis zu 47 Gew.-%). Dieses Phthalat kann die Gesundheit der Benutzer schädigen und möglicherweise das Fortpflanzungssystem schädigen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie der Kommission zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie).
Gemäß der Liste der Inhaltsstoffe enthält das Produkt Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid (TPO), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. TPO kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und allergische Hautreaktionen verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Das Spielzeug hat kleine Teile (Augen, Nase und Saugnapf), die sich leicht lösen können. Ein kleines Kind kann sie in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Die Zellenmodule der Hochvoltbatterie könnten während des Ladens überhitzen. Dies kann zu Feuer führen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Das Kunststoffmaterial des Produkts enthält eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (gemessener Wert bis zu 12 Gew.-%). Dieses Phthalat kann die Gesundheit der Benutzer schädigen und möglicherweise das Fortpflanzungssystem schädigen. Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Gemäß der Zutatenliste enthält das Produkt 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (BMHCA), das in kosmetischen Mitteln verboten ist. BMHCA kann das Fortpflanzungssystem schädigen, die Gesundheit des ungeborenen Kindes schädigen und Hautsensibilisierung verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Das Spielzeug enthält eine lange Schnur aus elastischem Material und kann während des Gebrauchs erheblich gedehnt werden. Ein Kind könnte das Spielzeug um den Kopf schwingen und um den Hals drehen, was zu Strangulation führt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
Die Gabel des Fahrrads kann während des Gebrauchs brechen, was dazu führt, dass die Person auf dem Fahrrad fällt und Verletzungen erleidet. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Maschinenrichtlinie noch der europäischen Norm EN 15194.
Die Lote im Produkt haben eine übermäßige Bleikonzentration (gemessener Wert bis zu 42% nach Gewicht). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-2-Richtlinie).
Bekleidung, Textilien und Modeartikel16. Jan. 2026
Die Lote im Produkt weisen eine übermäßige Bleikonzentration auf (gemessener Wert bis zu 37,4 Gew.-%). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-2-Richtlinie).
Aufgrund eines Herstellungsproblems kann sich ein kleines mechanisches Bauteil in der Batterie lösen und einen Kurzschluss zwischen den Zellen der Traktionsbatterie verursachen, der zu Überhitzung und einem Brand führen kann. In diesem Fall erscheint ein rotes Warnsymbol auf dem Dashboard. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Die Lote in der Taschenlampe haben eine übermäßige Bleikonzentration (gemessener Wert bis zu 76,6% nach Gewicht). Darüber hinaus enthält der Survival-Tool-Case übermäßige Konzentrationen von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (gemessener Wert bis zu 9,87 Gew.-%). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. DEHP stellt ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-2-Richtlinie).
Die Lote im Produkt haben eine übermäßige Bleikonzentration (gemessener Wert um 83,3% nach Gewicht). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-2-Richtlinie).
Die Lote im Produkt haben eine übermäßige Bleikonzentration (gemessener Wert bis zu 67 Gew.-%). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-2-Richtlinie).
Die Lote im Produkt weisen eine übermäßige Bleikonzentration auf (gemessener Wert bis zu 55,1 Gew.-%). Darüber hinaus enthalten Kunststoffmaterialien in den Kabeln übermäßige Konzentrationen von Dibutylphthalat (DBP) (gemessener Wert bis zu 3,85 Gew.-%). Das Produkt weist auch eine übermäßige Konzentration an kurzkettigen chlorierten Paraffinen (SCCP) auf (gemessener Wert bis zu 0,8 Gew.-%). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. Die Haushaltsplanung stellt ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. SCCPs bleiben in der Umwelt bestehen, sind giftig für Wasserorganismen in niedrigen Konzentrationen und bioakkumulieren sich in Wildtieren und Menschen, was ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt. Längere Exposition gegenüber ihnen durch die Haut kann Krebs verursachen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-2-Richtlinie) noch der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP).
Die Lote im Produkt haben eine übermäßige Bleikonzentration (gemessener Wert bis zu 66% nach Gewicht). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-2-Richtlinie).
Die Lote im Produkt haben eine übermäßige Bleikonzentration (gemessener Wert bis zu 73% nach Gewicht). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-2-Richtlinie).
Die Lote im Produkt haben eine übermäßige Bleikonzentration (gemessener Wert bis zu 84% nach Gewicht). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-2-Richtlinie).
Es gibt einen unzureichenden Kriech- und Freiraumabstand zwischen den Schaltungen und es erfüllt nicht die erforderlichen Isolationsanforderungen. Dies kann dazu führen, dass der Benutzer einen Elektroschock von zugänglichen Live-Teilen erhält. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60335-1 und 60335-2.
Der Adapter des Produkts weist eine unzureichende Isolierung auf. Der Benutzer konnte zugängliche Live-Teile berühren und einen Elektroschock erhalten. Darüber hinaus hat das Netzkabel einen übermäßigen Widerstand und die Lebend- und Erdungsstifte des Produkts sind zu kurz und nahe an der Peripherie des Steckers. Dies kann verhindern, dass der Stecker eine sichere Verbindung mit der Steckdose herstellt. Dies könnte zu schlechtem Kontakt führen, was zu Überhitzung und Brand führen kann. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie.
Aufgrund des Fehlens eines Batteriemanagementsystems könnten die Batteriezellen beschädigt werden, wodurch Brandgefahr entsteht. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 62619.
Die Lote im Produkt weisen eine übermäßige Bleikonzentration auf (gemessener Wert bis zu 58,3 Gew.-%). Darüber hinaus weist das Kunststoffmaterial in der Schnur eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) und Dibutylphthalat (DBP) auf (gemessene Werte bis zu 0,48% bzw. 1,04 Gew.-%). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. DEHP und DBP stellen ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-2-Richtlinie).
Die Lote im Produkt haben eine übermäßige Bleikonzentration (gemessener Wert bis zu 0,86 Gew.-%). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-2-Richtlinie).
Abdeckung und Füllung des Produkts können leicht Feuer fangen, wenn sie einer Zündquelle ausgesetzt sind. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.
Die Konstruktion des Stuhls gewährleistet keine Stabilität. Der Stuhl kann umkippen, was zu Verletzungen führt. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.
Das Produkt darf nicht in einer Tiefe von weniger als fünf Metern betrieben werden. Wenn der Benutzer diese Tiefe überschreitet, besteht die Gefahr, dass der Zylinder keine ausreichende Sauerstoffversorgung bietet, was zum Ertrinken führt. Darüber hinaus verfügt das Produkt nicht über die erforderliche Kennzeichnung und Kennzeichnung. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA).
Die Querschnittsfläche des Netzkabels ist zu gering. Außerdem ist das Netzkabel zu kurz. Die Drähte können überhitzen und dazu führen, dass die Isolierung beschädigt wird, wodurch lebende Teile zugänglich werden. Der Benutzer konnte lebende Teile berühren und einen elektrischen Schlag erhalten. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch der europäischen Norm EN 60974-1.
Bekleidung, Textilien und Modeartikel09. Jan. 2026
Das Produkt hat lange Kordelzüge mit freien Enden im Nackenbereich. Diese Zugbänder können bei verschiedenen Aktivitäten eines Kindes eingeschlossen werden, was zu Strangulation führt. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 14682.
Aufgrund eines Softwarefehlers in der 360°-Panoramakamerasteuerung kann die Rückfahrkamera beim Rückwärtsfahren kurzzeitig „einfrieren“. Auch wenn das Auto wieder gestartet wird, wird das Kamerabild möglicherweise nicht angezeigt. Dies könnte das Risiko eines Unfalls mit Personen beim Rückwärtsfahren erhöhen. Diese Personen können Verletzungen erleiden. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Das Produkt kann sich leicht entzünden, was die Gefahr eines Brandes birgt, wenn das Produkt einer Zündquelle ausgesetzt ist. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.
Die Querschnittsbereiche der Stromversorgungs- und Schweißleitungen sind unzureichend. Darüber hinaus ist das Stromversorgungskabel zu kurz und die Drähte können überhitzen und dazu führen, dass die Isolierung beschädigt wird, wodurch lebende Teile zugänglich werden. Der Benutzer konnte lebende Teile berühren und einen elektrischen Schlag erhalten. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60974-1 und EN 60974-11.
Das Produkt weist eine übermäßige Cadmiumkonzentration auf (gemessener Wert: 4% nach Gewicht). Cadmium ist schädlich für die menschliche Gesundheit, da es sich im Körper ansammelt, die Nieren und Knochen schädigen und Krebs verursachen kann. Das Produkt entspricht weder der REACH-Verordnung noch der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.
Das Produkt ist mit dem Bakterium Burkholderia cepacia kontaminiert, das bei einigen Verbrauchern, insbesondere solchen mit einem geschwächten Immunsystem, möglicherweise Krankheiten verursachen kann. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Ein Softwareproblem kann dazu führen, dass sowohl der Multimedia-Bildschirm als auch das Kombiinstrument beim Starten des Fahrzeugs vollständig schwarz werden. Wenn dies geschieht, werden die Displays nicht wiederhergestellt. Infolgedessen kann der Fahrer wesentliche Fahrinformationen wie Fahrzeuggeschwindigkeit, Kraftstoffstand oder Warnindikatoren nicht sehen. Fahren ohne diese Informationen erhöht das Unfallrisiko. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Der Kraftstoffschienenschutz wurde möglicherweise falsch montiert, was dazu führen könnte, dass seine Montagehalterung unter bestimmten Fahrbedingungen bricht. Im Falle eines Frontalaufpralls könnte die Kraftstoffschiene brechen und Kraftstoff in den Motorraum austreten, was die Brandgefahr erhöht. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Die Außenplatte der Ladeanschlusstür ist möglicherweise nicht sicher befestigt. Dadurch könnte es sich lösen, während das Fahrzeug gefahren wird. In diesem Fall könnte der abgetrennte Teil auf die Straße fallen und eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, was das Unfallrisiko erhöht. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Der Kunststoff des Erzeugnisses weist eine übermäßige Konzentration polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) auf, insbesondere Benzo(a)pyren (BaP), Benzo(e)pyren (BeP), Benz(a)anthracen (BaA), Chrysen (CHR), Benzo(b)fluoranthen (BbFA), Benzo(j)fluoranthen (BjFA), Benzo(k)fluoranthen (BkFA) und Dibenz(a,h)anthracen (DBAhA) (gemessene Werte: 7,2 mg/kg, 7,1 mg/kg, 35,2 mg/kg, 27,6 mg/kg, 7,5 mg/kg, 2,6 mg/kg, 3,6 mg/kg bzw. 0,6 mg/kg nach Gewicht). Diese PAK können Krebs verursachen und sind auch erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend. Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.
Der Kunststoff des Erzeugnisses weist eine übermäßige Konzentration polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) auf, insbesondere Benzo(a)pyren (BaP), Benzo(e)pyren (BeP), Benz(a)anthracen (BaA), Chrysen (CHR), Benzo(b)fluoranthen (BbFA), Benzo(j)fluoranthen (BjFA), Benzo(k)fluoranthen (BkFA) und Dibenz(a,h)anthracen (DBAhA) (gemessene Werte: 10,8 mg/kg, 8,4 mg/kg, 38,2 mg/kg, 38,4 mg/kg, 8,9 mg/kg, 2,9 mg/kg, 4,3 mg/kg bzw. 0,9 mg/kg nach Gewicht). Diese PAK können Krebs verursachen und sind auch erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend. Das Produkt entspricht weder der REACH-Verordnung noch der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.
Die Steckerstifte sind zu nah an der Steckergesichtsperipherie und daher stellt der Stecker keine sichere Verbindung mit der Buchse her. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
Bekleidung, Textilien und Modeartikel09. Jan. 2026
Das Produkt hat lange Kordelzüge mit freien Enden auf Höhe des Halses. Diese Zugbänder können bei verschiedenen Aktivitäten eines Kindes eingeschlossen werden, was zu Strangulation führt. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 14682
Die Lote im Produkt weisen eine übermäßige Bleikonzentration auf (Messwert: 63,6 Gew.-%) Darüber hinaus enthält das Produkt übermäßige Konzentrationen von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (Wert: 1,7% nach Gewicht). Der Kunststoff des Produkts enthält auch kurzkettige chlorierte Paraffine (SCCP) (gemessener Wert bis zu 1,7 Gew.-%). Blei stellt ein Risiko für die Umwelt dar. DEHP stellt ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. SCCPs bleiben in der Umwelt bestehen, sind giftig für Wasserorganismen in niedrigen Konzentrationen und bioakkumulieren sich in Wildtieren und Menschen, was ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt. Längere Exposition gegenüber ihnen durch die Haut kann Krebs verursachen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) noch der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP).
Aufgrund eines Herstellungsfehlers funktioniert der Indikator für den Ölstand nicht richtig. Dies könnte zu einer Verringerung des Öldrucks führen, was zu einem Angreifen des Pleuellagers, einem Bruch der Pleuelstange oder einer Verriegelung des Hinterrads führen könnte. Dies könnte zu einem Unfall führen. Das Öl, das auf einen heißen Schalldämpfer verschüttet wird, könnte ein Feuer verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen.
Der Transformator ist schlecht gebaut und erfüllt nicht die minimalen Kriech- und Freiräume. Daher kann es sein, dass es keine sichere Verbindung mit der Steckdose herstellt. Aus diesem Grund kann der Benutzer Zugang zu Live-Teilen haben und einen Elektroschock erhalten. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie.